Jagdgenossenschaft Oberveischede
Oberveischeder Str. 17
57462 Olpe - Oberveischede
jagdgenossenschaft@oberveischede.de
Daten zum Vorstand
Regelmässige Termine
- Jährliche Genossenschaftsversammlung
Jagdgenossenschaften sind in Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine Mindestfläche von 150 Hektar umfassen. Die bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an einen oder mehrere Jagdscheinbesitzer. Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung von Jagdgenossenschaft zu Pächter geregelt. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit; es muss eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der hinter einer Stimme stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt und jährlich ausgezahlt.